ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Dienstleistung)

Inhaltsübersicht

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNG

1. Geltungsbereich

Vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma Pulver Sandro und ihren Kunden liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese gelten auch für Nebenabreden, Zusicherungen oder nachträgliche Vertragsänderungen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn diese von uns schriftlich anerkannt und bestätigt wurden.
Im Übrigen wird Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich widersprochen.


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.


Kunden im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Natürliche Personen als Kunde müssen mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein.


2. Angebot/Annahme

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Ausführung und Versand freibleibend und unverbindlich.


Mit der Erteilung eines Auftrages erklärt der Kunde verbindlich, einen Vertrag schließen zu wollen. Das diesbezügliche Angebot des Kunden kann innerhalb von 2 Wochen nach Eingang angenommen werden. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns zustande.
Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.
Weichen die übergebenen Werkstücke in Material, Stückzahl oder Beschaffenheit von den Angaben der Anfrage des Kunden ab und erhöhen sich dadurch die unserem Angebot zugrunde liegenden Kosten, so sind wir zur Preisanpassung berechtigt. Dem Kunden wird hierzu ein geändertes Preisangebot übermittelt. Wird dieses vom Kunden nicht unverzüglich bestätigt, sind wir zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.


Ebenso behalten wir uns eine Kündigung aus wichtigem Grund vor, wenn die übergebenen Werkstücke abweichend von den Angaben des Kunden bei Anfrage für die vertraglich vereinbarte Bearbeitung ungeeignet sind. Dies kann sich aus einer mangelnden Beschichtungsfähigkeit oder einem sonstigen Umstand ergeben, welche uns die Ausführung der Leistung unmöglich machen.


3. Lieferung/Leistungszeit

Die von uns benannten Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich. Der Beginn der von uns vertraglich geschuldeten Leistung setzt nach Zugang der Werkstücke die Klärung aller technischen Details sowie die Prüfung der Werkstücke auf ihre Eignung voraus. Sofern Preisanpassungen gemäß Punkt 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend gemacht werden, beginnt die Leistungszeit nicht vor der Preisbestätigung des Kunden.


Stehen nach Auftragserteilung Mitwirkungshandlungen des Kunden, wie die Übersendung der zu bearbeitenden Werkstücke, die Übermittlung von Abbildungen, Zeichnungen oder Plänen oder die Bestätigung notwendiger Vertragsänderungen aus, kommt der Kunde spätestens 1 Woche nach schriftlicher Aufforderung zur Mitwirkung in Annahmeverzug. Mit Annahmeverzug des Kunden geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung bereits übergebener Werkstücke auf den Kunden über. Die Geltendmachung von Mehraufwendungen nach Annahmeverzug des Kunden bleibt vorbehalten.
Neben Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt stehen alle Vertragsfristen unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer Produktionsstörungen, unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung und unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erbringung von Fremdvergaben. Derartige, dem Kunden mitzuteilende Umstände, begründen mangels Verschuldens keinen Verzug. Im Fall eines zu vertretenden Lieferverzuges unterliegen die Ansprüche des Kunden unseren Haftungsbeschränkungen.

4. Abnahme/Gefahrübergang

Die Abnahme durch den Kunden hat nach Fertigstellungsanzeige unverzüglich an unserem Geschäftssitz oder einem abweichend vereinbarten Erfüllungsort zu erfolgen.


Bei Übergabe an den Kunden trägt dieser das Verladerisiko. Auch bei Selbstabholung wird dem Kunden die Ware zur eigenen Verladung bereitgestellt. Soweit wir bei der Verladung behilflich sein sollen, handeln wir ausschließlich als Erfüllungsgehilfe des Kunden auf dessen Risiko.
Mit der Abnahme geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über.


Im Falle der Versendung der Ware geht die Gefahr mit Absendung auf den Kunden über.


Ist der Kunde ein Unternehmer, hat dieser mit Abnahme seiner Untersuchungspflicht gemäß § 377 HGB nachzukommen.

5. Preise/Versand

Unsere Preise verstehen sich in Euro, jeweils netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.


Im Fall einer vereinbarten Versendung der Ware trägt der Kunde die Kosten für die Verpackung, Überführung, Fracht, Versicherungen und eventuelle Zollkosten. Verpackungs- und Versendekosten werden gesondert geltend gemacht.


Die Transportgefahr trägt der Kunde.


Werden nach der Übersendung von Werkstücken an unser Unternehmen Mängel oder Schäden festgestellt, die auf den Transport zurückgeführt werden könnten, erfolgt eine unverzügliche Information des Kunden. Andernfalls sind Haftungsansprüche, welche auf Transportschäden bei der Übersendung der Werkstücke an unser Unternehmen entstanden sind, ausgeschlossen.


6. Gewährleistung

Wir haften für die fachgerechte Ausführung der Oberflächenveredelung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Werkstücke. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben bei Vertragsanbahnung.


Führt die Behandlung von Oberflächen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht zum Erfolg, z.B. wegen unrichtiger Angaben des Kunden oder des Zustandes des Werkstückes, wird eine Haftung ausgeschlossen.
Eine Haftung für einen vom Kunden bestimmten Einsatzzweck der Werkstücke oder einer bestimmten Eignung wird nicht übernommen.
Sofern im Rahmen der Oberflächenbehandlung Besonderheiten im Hinblick auf die Verwendung des Werkstückes zu beachten sind, haften wir nur, sofern der Kunde ausdrücklich bei Vertragsschluss auf Besonderheiten hingewiesen hat. Eine gewünschte Güte, abweichend von den allgemein anerkannten Regeln, ist nur dann geschuldet, sofern dies vertraglich vereinbart ist.


Geringfügige Abweichungen der Qualität, der Maß- und Farbtoleranzen sind vom Kunden hinzunehmen. Insbesondere sind geringfügige Farbabweichungen aus material- und verfahrenstechnischen Gründen unvermeidbar.


Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Werkleistung vorliegt, hat der Kunde uns die Möglichkeit der Nacherfüllung einzuräumen. Im Weiteren gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


Sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, welche auf einer fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen, sind diese auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung bezieht sich dann auf den Schaden an dem Werkstück.


Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 


Soweit die Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung unserer Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.


Der Haftungsausschluss gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


Unberührt vom Haftungsausschluss sind eventuelle Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.


7. Garantien/Zusicherung

Wir geben über die vereinbarte Gewährleistung hinaus keine Garantien für die zu erbringende Leistung.


Wir können keine Zusicherung zur Geeignetheit der Verarbeitungsprozesse mit von den Kunden gestellten Stoffen erteilen. Dies würde umfangreiche Voruntersuchungen erfordern, welche nicht vertragsgegenständlich sind. Es wird lediglich eine augenscheinliche Betrachtung der vom Kunden gestellten Werkstücke erfolgen, um eine mögliche Eignung und Qualität zu prüfen.


Der Untergrund der Oberflächenbehandlung ist nicht beeinflussbar. Für Oberflächenstörungen, welche auf das zur Verfügung gestellte Material zurückzuführen sind, kann keine Haftung übernommen werden.

8. Zahlung/Pfandrecht

Die in Rechnung gestellten Leistungen sind binnen 14 Tagen auf das angegebene Konto zu bezahlen. Wir behalten uns vor, an den bearbeiteten Werkstücken bis zur Begleichung unserer Rechnung ein Pfandrecht auszuüben. Der Kunde sichert insoweit zu, dass keine Eigentumsvorbehalte oder Pfandrechte Dritter an den überreichten Werkstücken bestehen.
Werden uns bei Vertragsschluss oder danach Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Im Falle der Verweigerung einer entsprechenden Anforderung sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.


Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur dann zulässig, wenn die Gegenansprüche bereits rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt wurden.


Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur dann zulässig, wenn der Gegenanspruch des Kunden aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultiert.


Eine Abtretung von vertraglichen Ansprüchen oder Gewährleistungsansprüchen setzt ein schriftliches Einverständnis der anderen Vertragspartei voraus.

9. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist vielmehr unter Berücksichtigung des angestrebten Zwecks oder der gesetzlichen Regelungen auszulegen.


Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Verpflichtungen ist der Ort unseres Geschäftssitzes.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Stand: 22.08.2023